Warmmietengerechte Sanierung

 

Wärmedämm-Maßnahmen erhöhen den Wohnkomfort beträchtlich, denn die Bewohner profitieren von konstanteren Innenraum-Temperaturen und wärmeren Außenwandflächen. Zudem geht die Gefahr der Schimmelpilzbildung zurück und Zugluft sowie Kältebrücken gehören der Vergangenheit an.

 

In unterschiedlichen Darstellungen wird über hohe Mehrkosten für Mieter im Zuge energetischer Sanierungen berichtet – häufig ohne eine Erläuterung von Zusammenhängen. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen Ihnen dabei helfen, die Begrifflichkeiten und Zusammenhänge der warmmietengerechten Sanierung besser nachvollziehen zu können.

 

Warmmiete

 

Die Warmmiete einer Wohnung setzt sich zusammen aus der Kaltmiete – also der Nutzung der Räumlichkeiten – und den Nebenkosten. Die Nebenkosten beinhalten in der Regel die Kosten für Wasser, Heizung, Wassererwärmung, Müllentsorgung, Hausmeister und Grundsteuer. Strom-, Telefon- und Internetkosten sind eher selten mitinbegriffen.

 

Wärmedämm-Maßnahmen

 

Werden vom Vermieter, die ohnehin sanierungsbedürftige Fassade oder das Dach aufgrund der gesetzlichen Anforderungen gedämmt oder die Fenster erneuert, handelt es sich um eine modernisierende Instandsetzung. In die Mietumlage darf er jedoch nur die Mehrkosten für die Dämm-Maßnahmen einrechnen und nicht die Kosten für die reinen Erhaltungsmaßnahmen (z. B. neuer Fassadenputz und neuer Anstrich).

 

Schönheitssanierungen und Komfortverbesserungen

 

Häufig werden zeitgleich mit den energetischen Sanierungen auch die Ausstattungen der Wohnungen, beispielsweise die sanitären Einrichtungen verbessert und auf die Kaltmiete umgelegt. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Sanierung eine Komfortsteigerung oder Nutzungserweiterung mit sich bringt – z. B. beim Einbau altersgerechter bodenebener Duschen oder erstmaligem Einbau einer Badewanne – nicht aber bei reinen Reparaturmaßnahmen.

 

Mietanpassungen

 

Nach der energetischen Modernisierung werden oftmals nicht nur die Investitionskosten umgelegt, sondern zugleich auch über lange Zeit nicht erhöhte Mieten an den örtlichen Mietspiegel angepasst.

 

Demnach ist die warmmietengerechte Sanierung eine Maßnahme, bei der die energetische Qualität des Gebäudes, im Zuge einer ohnehin sanierungsbedürftigen Außenhülle verbessert wird und damit der Heizenergieverbrauch sinkt. Die damit in Verbindung stehenden Kosten sind die reinen energetisch bedingten Kosten der Dämm-Maßnahmen, ohne Berücksichtigung von Kosten für Schönheits- oder Komfortsanierungen oder Mietanpassungen. Diese werden getrennt betrachtet.

 

Für den Mieter steigt die Kaltmiete um die reinen Mehrkosten für die energetische Sanierung und seine Nebenkosten sinken dabei um die eingesparten Energiekosten.

 

Eine Studie der Deutsche Energie-Agentur (dena) zeigt, dass sich die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern durchaus rechnet. Abhängig von den Ausgangsrandbedingungen kann in vielen Fällen der Energiebedarf bei Gebäuden, die ohnehin saniert werden müssen, ohne Mehrbelastungen für Mieter oder Vermieter gesenkt werden. Voraussetzung ist: die energetische Sanierung muss korrekt berechnet, geplant und durchgeführt werden.

 

Zusätzliche Förderprogramme verbessern die Wirtschaftlichkeit noch weiter. Die Stadt Stuttgart hat deshalb eigene Förderprogramme sowohl im gesamten Stadtgebiet, als auch in den ausgeschriebenen Sanierungsgebieten wie dem Stöckach aufgelegt. Mehr Informationen zu Förderprogrammen finden Sie in unserem Artikel Fördermöglichkeiten.

 

 

Text von: Thomas Hamm, ufit; Marc-André Claus, ebök.