Projektübersicht November 2020
Zuletzt aktualisiert am 12.11.2020 von admin2.
Energetisches Quartiersmanagement
Im Sanierungsgebiet Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach- startet 2016 das Pilotprojekt für die energetische Quartiersentwicklung, die durch das Programm Nr. 432 Stufe B der KfW Bankengruppe gefördert wird. Egal ob als Mieter, Vermieter, Eigentümer von Wohnraum oder Gewerbetreibender - vor Ort haben alle Interessenten die Gelegenheit, sich über effiziente und nachhaltige Energieerzeugung und konkrete Energiesparmöglichkeiten zu informieren. Gemeinsam sollen konkrete Maßnahmen und Möglichkeiten der „Energiewende im Quartier“ erarbeitet und umgesetzt werden. Dabei geht es nicht nur um energetische Verbesserung sondern auch um die Steigerung der Lebensqualität und die Aufwertung des Quartiers. Durch Ihre Mitwirkung können Sie einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt beitragen (siehe Energiekonzept: Urbane Energiewende Stuttgart).
Als Ansprechpartner steht Ihnen bis 2018 ein Team von Experten zur Verfügung, um Ihre Ideen zu unterstützen, Aktionen im Quartier zu initiieren, auf Veranstaltungen präsent zu sein, für Sie konkrete Beratungsleistungen anzubieten und Angebote für die Wärmeversorgung zu machen
Aktuelle werden angeboten:
- Kostenloser Heizungscheck durch einen Fachhandwerker
- Informationen zu effizienter und nachhaltige Energieversorgung in Gebäuden
- Kostenlose Sanierungs- und Dämmberatung
- Informationen zum Sanierungsfahrplan
- Beratung und Infos bei Eigentümerversammlungen
- Verleih von Strommessgeräten
- Energiespartipps für Zuhause
Bei Interesse an einem der oben genannten Angebote können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen: telefonisch an Herrn Marc-Andre Claus (07071/9394-95) oder per E-Mail an stoeckach29@eboek.de
Achten Sie auf unsere weiteren Angebote (siehe Aktuelles). Im Rahmen des Stöckachtreffs, zu dem wir Sie sehr herzlich einladen, können Themen zur AG Energie ebenfalls neu angestoßen und diskutiert werden.
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Bürgerbeteiligung am Stöckach
Die Bürgerbeteiligung im Sanierungsgebiet läuft über die Arbeit in Arbeitsgruppen (AG´s), die Projektgruppe Villa Berg, im Stöckachtreff und in öffentlichen Veranstaltungen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben sich in aktuell vier AG´s (AG Energie, AG Stöckachplatz und HWS, AG Miete und Wohnen, AG Verkehr) und einer Projektgruppe (PG Villa Berg) zusammengefunden.
Die AG´s und PG treffen sich je nach Bedarf zu Gruppensitzungen. Die Sprecher der einzelnen AG´s und der PG treffen sich monatlich im Stöckachtreff. Diese Sitzungen sind alle öffentlich, Termine finden sie jeweils im Kalender.
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Zuletzt aktualisiert am 12.11.2020 von admin1.
Bürgerbeteiligung in der Stadtsanierung
Eine Frage der Haltung
Im Verständnis der Stadterneuerung ist Beteiligung ein alltägliches und selbstverständliches Instrument der Planung und Projektentwicklung. Schließlich werden die Maßnahmen in den Fördergebieten dadurch besser, nachhaltiger und nachvollziehbarer. Außerdem besteht aufgrund der Fördermittel ein hoher Anspruch, diese Gelder auch wirklich bedarfsgerecht einzusetzen. Beteiligt werden die Bürgerinnen und Bürger auf Augenhöhe, und dies nicht nur punktuell und bezogen auf einzelne Projekte, sondern – zeitlich und räumlich weitreichend – auch immer in Bezug auf ein gesamtes Fördergebiet und dessen Laufzeit von mindestens zehn Jahren.
Erfahrungen und wachsendes Wissen
Seit 2012 sind die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie eine integrierte, gesamtheitliche Betrachtungsweise auch formal eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung von Mitteln der Städtebauförderung. Schon vorher wurden in Stuttgart – beginnend mit dem Hospitalviertel – alle neuen Fördergebiete mit Beteiligungsprozessen entwickelt. Die Mitsprache der Bürger beginnt schon bei den vorbereitenden Untersuchungen, die der Festlegung eines Fördergebiets vorausgehen. Und sie soll nach Ablauf des Förderzeitraums von in der Regel zehn Jahren nicht zu Ende sein. Es ist ein Anspruch der Stadterneuerung, die ehrenamtlichen Strukturen der Beteiligung über das eigene Wirken hinaus zu verstetigen.
Die Erfahrung von über fünfzehn Jahren der intensiven Beteiligung hat gezeigt, dass jeder Stadtteil seine eigenen Besonderheiten, Ressourcen, Kommunikationswege und Stärken hat. Es wird deshalb im Rahmen der Beteiligung nie mit den gleichen Mustern und Standards vorgegangen. Wesentliche Voraussetzung für gelingende Beteiligung ist vielmehr eine große Offenheit und Flexibilität der Verwaltung gegenüber den jeweiligen lokalen Eigenheiten. Dank dieser Bereitschaft verfügt die Stadterneuerung inzwischen über ein umfangreiches Wissen zu Bürgerbeteiligung in allen ihren Fragestellungen und Facetten.
Wichtige Fragen der Beteiligung
Im Aufbau und bei der Steuerung von Beteiligungsprozessen gilt es fortlaufend, die richtige Balance zwischen der informellen Demokratie (also offene Beteiligungsformen aller Art) und der repräsentativen Demokratie (gewählte, in der Gemeindeordnung geregelte Gremien) zu finden. Dies gelingt nicht immer ohne Reibungen. Es ist deshalb eine wichtige Aufgabe, in den ehrenamtlichen Gremien und Initiativen der Fördergebiete für das richtige Verständnis von Beteiligung zu sorgen. Wichtige Voraussetzungen sind hierbei
- die Klärung der unterschiedlichen Rollen und Mandate,
- das Bewusstsein über die Entscheidungsspielräume und die Beteiligungsgrenzen
- und die frühzeitige Festlegung, was mit den Ergebnissen der Beteiligung geschehen soll.
Inzwischen kann man schon fast von einer Tradition der Beteiligung bei der Stadterneuerung sprechen. Es gibt dennoch auch Fragestellungen, die sowohl in Stuttgart als auch bundesweit noch nicht gelöst sind. So besteht immer die Gefahr einer sogenannten Beteiligungselite, bei der besonders die sozial benachteiligte Bevölkerung ausgeschlossen ist. In Stuttgart werden deshalb immer wieder neue Formate entwickelt und Partner gesucht, um diese „stillen Gruppen“ zu erreichen. Auch gibt es in Politik und Verwaltung noch nicht überall ein ausreichendes Bewusstsein für den erhöhten Bedarf an Ressourcen, der durch den wachsenden Anspruch auf Beteiligung entsteht.
Von den Inseln zum Kontinent
Waren die ersten Gebiete des Programms „Soziale Stadt“ noch Inseln der Beteiligung, so wachsen diese Flecken mit der Hinzunahme neuer Fördergebiete allmählig zusammen. Längst kommen auf Initiative auch der anderen Abteilungen des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung immer mehr Projekte und Gebiete außerhalb der Städtebauförderung hinzu. Das betrifft ganze Stadtteile oder Bezirke, zum Beispiel beim Rahmenplan für Plieningen, oder auch einzelne Projekte von besonderem öffentlichen Interesse, zum Beispiel das Olga-Areal. Damit einher geht die Herausforderung, die vielen Ansprüche und den hohen Aufwand von Beteiligung auch in der Fläche möglich zu machen. Die Stadterneuerung sucht deshalb inzwischen Partner in den Gebieten selbst, um mit diesen lokalen Ressourcen den Aufgabenzuwachs wenigsten zum Teil abzudecken. Beispielhaft seien die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Forum Hospitalviertel e.V. oder der Gemeinwesenarbeit am Stöckach genannt.
Der Erfolg gibt uns recht
Beteiligung und somit der Ausgleich vieler Interessen bedeutet nicht, dass in den Projekten der Stadterneuerung nur noch ein kleinster gemeinsamer Nenner erreicht werden kann. Im Gegenteil, – durch das gemeinsame Nachdenken über eine Aufgabe entstehen häufig neue und prägnante Lösungen. Die mutige und selbstbewusste Farbgebung des Bürgerhauses in Stuttgart-Rot wurde mit Beteiligung entwickelt, das innovative Konzept einer mobilen Bestuhlung für den neu gestalteten Hospitalplatz wurde von der Bürgerbeteiligung ausdrücklich gefordert.
Doch der größte Erfolg der Beteiligung in den Fördergebieten liegt auf einer anderen Ebene: Dort entwickelt sich ein neues Verhältnis zwischen Bevölkerung und Stadtverwaltung. Mit der Bereitschaft für die gemeinsame Verantwortung entsteht in den Gebieten der Stadterneuerung ein positives und eigenverantwortliches Selbstverständnis als Stadtgesellschaft.
Online-Beteiligungsportal der Stadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
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Sanierungsziele
Die Sanierungsziele werden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung festgelegt. Sie werden vom Gemeinderat beschlossen und sind Bestandteil der Sanierungssatzung.
Die wesentlichen Sanierungsziele sind:
- Stärkung der Wohnfunktion durch Erhaltung des vorhandenen (Miet-)Wohnraums und Ergänzung durch ein Wohnungsangebot für spezielle Nachfragebedarfe, wie zum Beispiel familien- und altengerechte Wohnungen
- Funktionsverbesserung und Gestaltung von Straßen- und Platzräumen, Verbesse-rung der Parkierungssituation, Verringerung der Belastungen durch den Verkehr
- Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen unter Beach-tung der Anforderungen aus der Energieeinsparung und dem Klimaschutz; Verbesserung der energetischen Gesamtausstattung des Gebiets
- Städtebauliche Verbesserung der Blockinnenbereiche durch partielle Entkernung und Entsiegelung; Neuordnung unter Beachtung der gewachsenen Strukturen
- Aufwertung von Flächen im öffentlichen Raum zur Schaffung attraktiver Aufenthaltsbereiche
- Erhalt der umfassenden Versorgungsfunktion von Einzelhandel, Dienstleistungen, wohnverträglichem Gewerbe sowie kulturellen Einrichtungen
- Verbesserung des Angebots für die Kinderbetreuung
- Verbesserung und Neuschaffung von Grünflächen
- Stützung der Identifikation der Bewohner mit ihrem Wohnquartier, Stärkung des Stadtteilbewusstseins, Bewohnerbeteiligung
- Unterbindung von großflächiger Fremdwerbung über 2,0 m² Ansichtsfläche an Gebäuden, da bei den genannten Werbeanlagen aufgrund ihrer großen Ansichtsfläche regelmäßig davon auszugehen ist, dass sie den genannten Sanierungszielen zuwider laufen. Werbung und Information zu öffentlichen und als gemeinnützig anerkannten Zwecken, etwa im Zusammenhang mit Wahlen, sollen nicht eingeschränkt werden.
Um die Sanierungsziele zu erreichen, sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:
Aufwertung von Platzräumen wie zum Beispiel
- Stöckachplatz: Reduzierung der Verkehrsflächen zugunsten von Aufenthalts- und Verweilflächen für die Bewohner. Die Neubebauung des Areals der Hauswirtschaftlichen Schule Ost kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
- Heilandsplatz: Mit der Aufgabe des Kreisverkehrs kann die Fläche der Grüninsel an den Vorbereich der Heilandskirche angebunden werden (siehe Rahmenplan Stöckach). Auch kann der Platz durch eine direkte Fuß- und Radverbindung in die Metzstraße und ggf. einer künftigen Wiederherstellung der Sickstraße auf dem heutigen EnBW-Gelände zusätzlich belebt werden.
- Kreuzungsbereich Neckar-/Werderstraße: Neugestaltung als markantes Eingangstor in die Hauptversorgungsachse des Stöckachquartiers. Der Vorschlag des Rahmenplans Stöckach für einen Kreisverkehr soll geprüft werden.
Neuordnung von Teilbereichen in einzelnen Baublocks
insbesondere im Areal der Hauswirtschaftlichen Schule Ost und dem angrenzenden Grüngrundstück sowie dem Bereich der Tankstelle und dem Verwaltungsgebäude der evangelischen Heimstiftung. Dabei sollen folgende städtebaulichen Ziele berücksichtigt werden:
- Ausbildung der südlichen Raumkante des Stöckachplatzes, Aufwertung des öffentlichen Raums, Neuordnung der Parkplätze zugunsten von Aufenthaltsflächen und Begrünung,
- Verbesserung der (Nah-)Versorgung des Stadtteils
- Stadtteilverträgliches Nutzungsgemenge
- Tiefgarage mit direkter Anbindung an die Hackstraße
- Öffentliche Grünanlage und fußgängerfreundlicher Wegeverbindung von der Landhausstraße zum Stöckach
Aufwertung von Straßenräumen
- Hauptversorgungsachsen Neckar- und Hackstraße
Erhaltung und Verbesserung der Attraktivität der Hauptversorgungszonen setzen die Schaffung von mehr Aufenthalts- und Verweilqualität voraus. Dazu bedarf es einer Reduzierung der Fahrverkehrsflächen, der Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer (u. a. Querungshilfen) und gestalterischer Maßnahmen.
- Heinrich-Baumann-Straße
Die Heinrich-Baumann-Straße fungiert als Hauptverbindung in den Unteren Schloßgarten. Durch gestalterische Betonung der Kreuzungsbereiche und des Übergangs über die Neckarstraße sowie Gestaltung des Straßenraums im Bereich zwischen Neckar- und Stöckachstraße soll sie in dieser Funktion gestärkt werden.
- übrige Straßen im Quartier
Sämtliche Straßen im Quartier sind aufgrund ihrer Lage und der dominierenden Wohnnutzung als Wohnstraßen anzusehen. Durch Begrünung und gestalterische Maßnahmen können Verbesserungen erreicht werden. Auf der Grundlage eines Verkehrslenkungs- und Beruhigungskonzepts können ggf. auch Verkehrsberuhi-gungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Neubau von Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche,
im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde ein Bedarf von Kita-Gruppen und Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder ermittelt. Ebenso besteht ein Defizit an Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen für Jugendliche und Erwachsene.
Sanierung und Modernisierung von Gebäuden, Entsiegelung der privaten Freiflächen
Die Sicherung und Verbesserung der Gebäude- und Wohnungssubstanz dient gleichermaßen der Erhaltung und Stärkung der Wohnfunktion im Quartier und der Bewahrung der stadthistorisch bedeutsamen Gründerzeitarchitektur. Die Entsiegelung von Grundstücksfreiflächen in den Baublocks hat hohe Priorität, ist aber aufgrund des geringen Bestands an verzichtbaren Gebäuden (Schuppen, Lagergebäude) schwer durchsetzbar. Ansatzpunkte und Initiativen von Grundstückseigentümern zur Rückgewinnung von Flächen für eine verbesserte Aufenthaltsqualität sollen deshalb konsequent unterstützt und gefördert werden.
„Städtebaulicher Energienutzungsplan“ auf Quartiersebene
Das Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen wurde in das KfW-Programm 432 „Energetische Stadtsanierungszuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ aufgenommen. Ziel des durch die KfW-Bank geförderten Projektes ist es, einen „Städtebaulichen Energienutzungsplan“ auf Quartiersebene aufzustellen:
Auf der Grundlage einer Energiebedarfsanalyse werden Ansätze für nachhaltige Versorgungskonzepte entwickelt. Dabei sollen der technische Umsetzungsaufwand, die Wirtschaftlichkeit (Wärmepreis) und die Umweltwirkung (CO2-Äquivalente) berücksichtigt werden. Die Umsetzung der dabei entwickelten Klimaschutzziele soll durch das Sanierungsverfahren unterstützt werden.
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
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Modulare Stadtteilassistenz
In Abstimmung mit den ehrenamtlich aktiven Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerbeteiligung wurde ein Konzept für eine „modulare Stadtteilassistenz“ entworfen. Dieses Konzept sieht vor, dass bei Bedarf definierte Leistungen eines Dritten abgerufen werden können.
Ähnlich wie bei den in Stuttgart praktizierten Modernisierungsbetreuungen wird hierzu ein externes Büro, das Büro Dialog Basis, für eine begrenzte Dauer beauftragt werden und Einzelleistungen auf Abruf selbst erbringen. Der Abruf einer Leistung erfolgt durch Beschluss eines festen Bürgergremiums (dem Stöckachtreff) und wird vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung beauftragt.
In Stuttgart wird die modulare Stadtteilassistenz momenatan im Sanierungsgebiet 29 -Teilbereich Stöckach- und im Sanierungsgebiet 28 -Bismarckstraße- genutzt.
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
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Verfügungsfonds - Bis zu 1000 € für Ihr Projekt
Über den Verfügungsfonds können Bürger Zuschüsse für eigene Projekte im Sanierungsgebiet Stöckach bekommen. Hier finden Sie Informationen zu den Bedingungen und der Beantragung.
Verfügungsfonds sind aus der Städtebauförderung (teil)finanzierte Budgets, die in einem Sanierungsgebiet bereitgestellt werden. Hierdurch sollen die Akteure vor Ort die Möglichkeit erhalten, eigene, eher kleinere Projekte aus unterschiedlichen Handlungsfeldern zu entwickeln und privates Kapital für die Durchführung zu akquirieren.
Pro Kalenderjahr stehen aktuell 7.500 € zur Verfügung. Die Gelder werden auf Antrag durch die Sprecher und Stellvertreter der einzelnen AG´s und der Projektgrupe der Bürgerbeteiligung (Entscheidungsgremium) freigegeben. Dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung obliegt ein Vetorecht, z. B. wenn die Förderkriterien nicht eingehalten werden.
Das geförderte Projekt soll die Sanierungsziele am Stöckach unterstützen und
- die Identifikation der Bewohner/innen mit ihrem Wohnquartier unterstützen, das Stadtteilbewusstsein stärken und die Bewohner beteiligen
- dazu beitragen den sozialen Umbruch und Generationenwechsel im Stadtteil produktiv zu bewältigen und im Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Generationen, Herkunft und Lebenslagen für mehr Austausch und bessere Integration sorgen
- vor allem Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Migrationshintergrund und Familien zugutekommen und deren Teilhabe am sozialen Leben ermöglich
- die unterschiedliche Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern, Jungen und Mädchen berücksichtigen und zur Gleichstellung beitragen
- die Kooperation und Vernetzung unterschiedlicher Gruppen und Organisationen fördern
- Selbsthilfe und Bürgerengagement unterstützen und qualifizieren
- eine erkennbare und nachhaltige Wirkung haben
- durch sichtbare Verbesserungen, über den Stadtteil hinaus wirkende Aktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit zu einem positiveren Image des Stadtteils und einer stärkeren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit beitragen.
Vorschläge einer Antragstellerin oder eines Antragsstellers für die Inanspruchnahme der Leistungen kommen in der Regel von der offenen Bürgerbeteiligung am Stöckach, können aber auch von anderen Vereinen, Institutionen sowie von Privatpersonen eingebracht werden. Die Antragstellenden senden den Projektantrag an DIALOG BASIS (Kontakt: Stadtteilassistenz.Stuttgart29@dialogbasis.de).
Das Büro bereitet die Beschlussfassung vor und versendet diese vorab (in der Regel eine Woche/7 Tage vor dem nächsten „Stöckachtreff“ nach Eingang des Antrags) an die Arbeits- und Projektgruppensprecher (Entscheidungsgremium). Alle Vorschläge müssen zunächst dem „Stöckachtreff“ vorgestellt und begründet werden. Der Stöckachtreff prüft den Vorschlag hinsichtlich seiner Machbarkeit und hinsichtlich des Sanierungsbezugs. Das Entscheidungsgremium fasst Beschlüsse zur Beauftragung der Modularen Stadtteilassistenz oder im Falle eines Vorschlags zu Mitteln aus dem Verfügungsfond zur Kostenerstattung.
Das Entscheidungsgremium prüft die Antragstellung anhand folgender Kriterien:
Projekte müssen in Kooperation mit mindestens einem Partner, bevorzugt mit Bezug zum Stöckach oder Stuttgart-Ost durchgeführt werden
- Gefördert werden nicht-investive Projekte
- Das Projekt muss dem Stadtteil zugute kommen – es müssen Bürgerinnen und Bürger beteiligt sein
- Das Projekt soll nicht ausschließlich im privaten Bereich angesiedelt sein und keinem wirtschaftlichen oder (partei)politischem Zweck dienen
- Ein Antrag soll die Obergrenze von 1.000 Euro nicht überschreiten. Der Aufwand soll zum Ergebnis in einem vertretbaren Verhältnis stehen. Kosten können nicht pauschal beantragt werden, eine Kostenaufstellung ist erforderlich.
- Bei Antragstellung muss die Antragsstellerin oder der Antragsteller oder ein Vertreter im "Stöckachtreff" anwesend sein
- Anträge müssen immer vor Beginn eines Projekts gestellt werden. Mittel können nicht nachträglich (z.B. nach einer Veranstaltung) beantragt werden.
- Das beantragte Projekt soll innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung durchgeführt Die Projektträger erhalten 3 Monate vor Ablauf der Frist eine Erinnerung von DIALOG BASIS. Die Mittel fließen sonst wieder in den Verfügungsfonds zurück. Das Entscheidungsgremium kann diese Frist verlängern.
- Bei Veröffentlichungen und Presseberichten muss folgender Hinweis zur Projektförderung (in Verbindung mit dem Logo Stöckach) enthalten sein: "Das Projekt wird mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds der Stadterneuerung gefördert".
- Ab einer bewilligen Summe von 300 € ist nach Projektabschluss ein maximal einseitiger Bericht mit Fotos zu verfassen. Die Fotos sind separat und digital (300 dpi) abzugeben. Die Rechte zur Veröffentlichung müssen erteilt sein.
- Die Mittel des Verfügungsfonds sind nicht ins nächste Kalenderjahr übertragbar
Die geänderte Fassung der Geschäftsordnung finden Sie hier . Das Organigramm zur Geschäftsordnung hier . Den Antrag zum Verfügungsfonds finden Sie hier .
Verfügungsfondsantrag_Bürgergetragene Projekte am Stöckach_Stand Mai 2019.docx (26,9 KiB)
Verfügungsfondsantrag_Bürgergetragene Projekte am Stöckach_Stand Mai 2019.pdf (154,0 KiB)
Zuletzt aktualisiert am 12.11.2020 von admin1.
Vorbereitende Untersuchungen
Bevor eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme in Gang kommen kann, müssen vorbereitende Untersuchungen (VU) durchgeführt werden, um Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Sanierung zu gewinnen.
Die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge werden festgestellt. Bewohner, Haus- und Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende werden befragt, auch um etwas über die Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Sanierung zu erfahren. Auch die Träger öffentlicher Aufgaben werden zu ihrer Einschätzung der Sanierung und ihrer Bereitschaft sich zu beteiligen befragt.
Der Ergebnisbericht wird dem Gemeinderat vorgelegt. Er enthält Feststellungen über den baulichen Zustand und das Ausmaß der städtebaulichen Missstände und Vorschläge, wie diese mit einer Sanierung zu beheben wären. Es werden konkrete Maßnahmen empfohlen, ein Vorschlag für die Gebietsabgrenzung und den benötigten Förderrahmen, sowie die Wahl des Verfahrens abgegeben. Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Vorbereitenden Untersuchungen soweit noch kein Sanierungsverfahren begonnen wurde.
Eine Übersicht zu den aktuellen Gebieten der Vorbereitende Untersuchungen finden Sie unter http://www.stuttgart.de/vorbereitende-untersuchungen.
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
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